VERHALTENSKODEX DER PSG ZUR PRÄVENTION SEXUALISIERTER GEWALT
Unser Verein legt großen Wert darauf, unsere Spieler/innen vor Gewalt in jeglicher Form zu schützen. Jeder Trainer ist verpflichtet, sich zu einem gewaltfreien Umgang mit den Kindern und Jugendlichen zu bekennen.
Zu folgendem Verhaltenskodex bekennen sich alle Trainer:
Der offene Umgang mit dem Thema Prävention sexualisierter Gewalt und übriger Formen interpersonaler Gewalt und die Enttabuisierung dieses Themas stellen einen Schutz vor entsprechender Gewaltanwendung dar. Alle ehrenamtlich, neben- und hauptberuflich Tätigen im Handballclub TV48/TB88/CSG Erlangen e.V. halten sich bei den Aktivitäten mit den Kindern und Jugendlichen verbindlich an diese Verhaltensregeln, die eine clubinterne Ergänzung zum vorstehenden Ehrenkodex des DOSB/der Deutschen Sportjugend im DOSB darstellen.
Selbstverpflichtungserklärung
Der Handballclub TV48/TB88/CSG Erlangen e.V. b setzt sich aktiv mit dem Thema sexualisierter Gewalt auseinander. Er thematisiert dieses sowohl in der PSG als auch in den Kontexten, in denen er unterwegs ist. Der vorliegende Verhaltenskodex ist Teil eines umfassendes Schutzkonzeptes, dass von der Prävention bis zur Intervention alle erforderlichen Aspekte berücksichtigt, um den Verein zu einem sicheren Ort für seine Mitglieder zu machen. Um den Schutz aller Mitglieder des Handballclub TV48/TB88/CSG Erlangen e.V. zu sichern, verpflichten sich alle Ehren- und Hauptamtlichen sowie die hauptberuflich für den Verein tätigen Personen diesem Verhaltenskodex.
- Mit meiner Tätigkeit beim Handballclub TV48/TB88/CSG Erlangen e.V. übernehme ich Verantwortung für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ich nehme die mir übertragene Aufsichtspflicht ernst und handle bewusst in dem Sinne, Gefährdungen für das Wohl der mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen zu vermeiden bzw. abzuwenden. Ich handle stets unter der Beachtung der aktuell geltenden Jugendschutzvorschriften.
- Ich werde die Persönlichkeit jedes Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen achten und dessen Entwicklung unterstützen. Die individuellen Empfindungen zu Nähe und Distanz, die Intimsphäre und die persönlichen Schamgrenzen der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen, sowie die der anderen Vereinsmitglieder, werde ich respektieren.
- Ich werde das Recht des mir anvertrauten Kindes, Jugendlichen und jungen Erwachsenen auf körperliche Unversehrtheit achten und keine Form der Gewalt, sei sie physischer, psychischer oder sexualisierter Art, ausüben.
- Ich achte auf die mir anvertrauten Kinder und Jugendlichen. Ich bemühe mich, jede Form persönlicher Grenzverletzung bewusst wahrzunehmen und die notwendigen und angemessenen Schutzmaßnahmen einzuleiten. Ich beziehe gegen jedes diskriminierende, gewalttätige oder sexistische Verhalten, ob in Wort oder Tat, aktiv Stellung. Die mir anvertrauten Menschen stehen dabei stets an erster Stelle.
- Ich verpflichte mich einzugreifen, wenn in meinem Umfeld gegen diesen Ehrenkodex verstoßen wird. Ich ziehe im „Konfliktfall“ professionelle fachliche Unterstützung und Hilfe hinzu und informiere die Verantwortlichen auf der Leitungsebene. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht dabei an erster Stelle.
- Ich bin mir bewusst, dass ich als Leiter*in eine bestimmte Autorität habe und die Kinder und Jugendlichen mir ein besonderes Vertrauen entgegenbringen. Ich handle deshalb nachvollziehbar und ehrlich. Ich nutze keine Abhängigkeiten oder das Vertrauen anderer aus. Ich beteilige die Kinder und Jugendlichen nach ihren Möglichkeiten an allen sie betreffenden Entscheidungen.
- Ich nehme Kinder und Jugendliche in ihren Themen ernst, achte ihre Würde und stärke sie in ihrer Persönlichkeit.
- Ich bin mir bewusst, dass jede sexualisierte Handlung mit Kindern und Jugendlichen nicht zulässig sind und disziplinarische, arbeitsrechtliche und/oder strafrechtliche Folgen haben kann.
- Ich werde sportliche und außersportliche Angebote stets an dem Entwicklungsstand der mir anvertrauten Kinder, Jugendlichen und jungen Erwachsenen ausrichten und kinder- und jugendgerechte Methoden einsetzen.
- Ich setze die in der PSG vorhandenen Präventionsmaßnahmen um und kenne die Verfahrenswege bei (vermuteter) sexualisierter Gewalt sowie die entsprechenden Kontaktpersonen. Ich weiß, dass ich mich jederzeit bei Fragen oder Verdachtsmomenten an diese Personen wenden kann oder Betroffene an diese vermitteln kann.
- Ich gestalte den Kontakt mit allen Mitgliedern transparent. Die genannten Grundsätze sind für mich im Rahmen aller Kommunikationsformen (z.B. auch bei der Nutzung sozialer Medien) selbstverständlich.
- Bei Veröffentlichung und Weitergabe von Fotos, Texten und Tonmaterialien beachte ich das allgemeine Persönlichkeitsrecht, insbesondere das Recht am eigenen Bild. Ich wäge stets ab, ob die Veröffentlichungen angemessen sind.
- Ich achte ebenso darauf, dass die Kinder und Jugendliche untereinander ihre Persönlichkeitsrechte wahren. Ich begleite die Kinder und Jugendliche medienpädagogisch und schaffe Bewusstsein für den Umgang mit Medien.
- Ich versichere, dass ich nicht wegen einer Straftat im Zusammenhang mit § 72a SGB VIII rechtskräftig verurteilt bin und auch kein Ermittlungsverfahren diesbezüglich gegen mich eingeleitet worden ist. Ich verpflichte mich, falls ein Ermittlungsverfahren gegen mich eingeleitet wird, dies meinem/r Vorgesetzten bzw. der Leitung meiner Gliederungsebene sofort mitzuteilen.









